|
By: Ludger Möller
Newsletter, Juni 2008
Inhalt: REACH – Die neue EU Chemikalien
Verordnung 1907/2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe
Sehr geehrte Kunden,
Am 1. Juni 2007 ist die REACH Verordnung 1907/2006 in Kraft
getreten. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie muss eine
Verordnung nicht erst ins nationale Recht übertragen werden,
sondern wird direkt in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.
Ziel dieser Verordnung ist es, ein hohes Maß an Schutz sowohl
für die Gesundheit als auch für die Umwelt sicherzustellen.
Zudem soll der freie Verkehr von Stoffen auf dem Binnenmarkt
gewährleistet, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und
alternative Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende
Gefahren gefördert werden.
Einer der Grundsätze der Verordnung ist, dass Hersteller,
Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen, dass nur
noch Stoffe hergestellt, vermarktet oder verwendet werden, die
keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben.
Zukünftig dürfen nur die Stoffe vermarktet werden, die gemäß den
Vorgaben dieser Verordnung registriert wurden. Betroffen sind
nicht nur Stoffe als solche, sondern auch Zubereitungen und
Erzeugnisse, die chemische Stoffe enthalten und/oder freisetzen,
die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in der EU vermarktet
werden.
Auswirkungen auf Hersteller von Medizinprodukten
Im Gegensatz zu Arzneimitteln sind Medizinprodukte und In-Vitro
Diagnostika nicht von der REACH Verordnung ausgenommen. Demnach
müssen die Medizinproduktehersteller, die chemische Stoffe (entweder
als solche oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen) in Mengen
von über einer Tonne pro Jahr in der EU vermarkten, diese gemäß
der REACH Verordnung anmelden.
Nachstehend finden Sie einige Links mit ausführlichen
Informationen, die Ihnen dabei helfen, zu bestimmen, ob und in
wieweit Sie von der neuen REACH Verordnung betroffen sind.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen
benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MDSS Team
REACH Verordnung
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:396:0001:0851:DE:PDF
Europäische Agentur für chemische Stoffe – ECHA (zuständige
Behörde)
http://echa.europa.eu/home_de.asp
Allgemeine Informationen
http://reach.jrc.it/about_reach_de.htm
Flyer „Was hat REACH mit mir zu tun?“
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/pdf/reach_me_flyer_de.pdf
Leitlinien zur Registrierung und zu verschiedenen Verfahren im
Rahmen von REACH
http://reach.jrc.it/guidance_de.htm
Fragen und Antworten zu REACH (Englisch)
http://echa.europa.eu/doc/reach/080611_REACH_ECHA_FAQ_2%202_Release_2.pdf
Return To Previous Page
|