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REGULATORY NEWS AND VIEWS

By: Ludger Möller

Newsletter, Juni 2008

Inhalt: REACH – Die neue EU Chemikalien Verordnung 1907/2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe


Sehr geehrte Kunden,

Am 1. Juni 2007 ist die REACH Verordnung 1907/2006 in Kraft getreten. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst ins nationale Recht übertragen werden, sondern wird direkt in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.

Ziel dieser Verordnung ist es, ein hohes Maß an Schutz sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt sicherzustellen. Zudem soll der freie Verkehr von Stoffen auf dem Binnenmarkt gewährleistet, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und alternative Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden.

Einer der Grundsätze der Verordnung ist, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen, dass nur noch Stoffe hergestellt, vermarktet oder verwendet werden, die keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. Zukünftig dürfen nur die Stoffe vermarktet werden, die gemäß den Vorgaben dieser Verordnung registriert wurden. Betroffen sind nicht nur Stoffe als solche, sondern auch Zubereitungen und Erzeugnisse, die chemische Stoffe enthalten und/oder freisetzen, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in der EU vermarktet werden.

Auswirkungen auf Hersteller von Medizinprodukten

Im Gegensatz zu Arzneimitteln sind Medizinprodukte und In-Vitro Diagnostika nicht von der REACH Verordnung ausgenommen. Demnach müssen die Medizinproduktehersteller, die chemische Stoffe (entweder als solche oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen) in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in der EU vermarkten, diese gemäß der REACH Verordnung anmelden.

Nachstehend finden Sie einige Links mit ausführlichen Informationen, die Ihnen dabei helfen, zu bestimmen, ob und in wieweit Sie von der neuen REACH Verordnung betroffen sind.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr MDSS Team

REACH Verordnung
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:396:0001:0851:DE:PDF

Europäische Agentur für chemische Stoffe – ECHA (zuständige Behörde)
http://echa.europa.eu/home_de.asp



Allgemeine Informationen
http://reach.jrc.it/about_reach_de.htm

Flyer „Was hat REACH mit mir zu tun?“
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/pdf/reach_me_flyer_de.pdf

Leitlinien zur Registrierung und zu verschiedenen Verfahren im Rahmen von REACH
http://reach.jrc.it/guidance_de.htm

Fragen und Antworten zu REACH (Englisch)
http://echa.europa.eu/doc/reach/080611_REACH_ECHA_FAQ_2%202_Release_2.pdf

 




 

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